Diskussionsforum genossenschaftlicher Förderauftrag oder genossenschaftliche Umlagerung

Diskussionsforum genossenschaftlicher Förderauftrag oder genossenschaftliche Umlagerung

Dieses Forum betrifft vor allem die Mitglieder der Bankgenossenschaften. Zunächst stellt sich die Frage warum werden die Mitglieder der Genossenschaften nur unzureichend  über ihre Mitgliedsrechte informiert. 
Anders als bei Banken in der Rechtsform AG oder GmbH, bei denen deren Anteilseigner am Vermögen der AG oder GmbH beteiligt sind, aber bei Verlusten nur mit ihrer Einlage haften, ist es bei einer Genossenschaftsbank genau umgekehrt.  Dort sind die Mitglieder nicht am Vermögen der Genossenschaft beteiligt, haften aber persönlich zusätzlich neben ihrer Einlage auch noch mit der in der Satzung bestimmten Haftsumme. Als Gegenleistung haben die Genossenschaftsmitglieder einen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Sind die 18,6 Millionen Mitglieder unserer Genossenschaftsbanken einfach alle “dumm” und “desinteressiert” oder nur gutgläubig?
Wird diese Gutgläubigkeit und das “Desinteresse” der Genossenschaftsmitglieder gezielt ausgenutzt um die Mitglieder auszupündern? Die Genossenschaftspolitik wird heute  von den Verbands-Lobbyisten  gemacht. Die betroffenen Genossenschaftsmitglieder haben keinen Einfluss auf die Gesetzgebung.
Es geht a) um den genossenschaftlichen  Förderauftrag, der in der Bundestagsdrucksache  V/3500 genau erläutert wird und um den Umgang mit dem Genossenschaftsvermögen im Rahmen einer Fusion, d.h. Löschung der Genossenschaft.
Obwohl  die Bundesregierung den Förderauftrag genau beschreibt,  missachten die genossenschaftlichen Verbände und die Genossenschaften diesen Auftrag Mitglieder sind bei Ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft zu fördern. Der Förderauftrag wird einfach als abstrakt oder Sozialromantik abgetan.
Punkt b) behandelt den Umgang mit dem Genossenschaftsvermögen. Im Rahmen einer Bankenfusion wird das Vermögen der übergebenden Bank an die übernehmende Bank übertragen, ohne die Mitglieder über bestehende Alternativen zu informieren. Die übergebende Bank wird gelöscht, das Vermögen der Mitglieder ist weg. Die Unteilbarkeit des Genossenschaftsvermögens wird jedoch von führenden Rechtswissenschaftlern in Frage gestellt.
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